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FAQs

Was ist, wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt, ich an diesem Tag etwas vorhabe oder krank bin?
Sie können jederzeit auf andere Parallelkurse – sowohl in Mainz als auch in Nieder-Olm ausweichen.

Brauche ich einen Premium-Vertrag, wenn ich mehrfach in der Woche tanzen möchte?
Nein, mit Ihrer Basiscard können Sie mehrfach in der Woche an Tanzkursen Ihres Levels in Mainz und Nieder-Olm teilnehmen.

Für wen ist der Premium-Vertrag gedacht?
Der Premium-Vertrag ist für alle, die zusätzlich zum Gesellschaftstanzkurs noch im Club (z. B. Discofox Club, Salsa Club, etc.) tanzen. Diese Clubs sind nach der Teilnahme des 3. Teils bzw. 3. Stufe Kurz & Gut (3 x 4 Unterrichtseinheiten) vorausgesetzt buchbar.

Mein Tanzkurs ist schon viele Jahre her. Muss ich einen WTP I- Anfängerkurs buchen?
Wenn Sie – auch vor langer Zeit – einen Tanzkurs gemacht haben, bitte im Wiedereinsteiger-Kurs WTP II anmelden. Sollte das Level nicht für Sie passen wird Sie der Lehrer in ein anderes Level empfehlen. Unsere Verträge sind nicht vom gebuchten Kurs abhängig. Sie können auch während Ihrer Vertragslaufzeit nach Rücksprache mit der Tanzlehrerin oder dem Tanzlehrer in ein anderes Kurslevel wechseln. Bitte bei Wechsel daran denken eine kleine Mail an info(at)willius-senzer.de zu schreiben in welchem Kurs Sie sich zukünftig befinden.  Das Büro dankt es Ihnen. 😉

Kann ich meine Tochter/meinen Sohn auch ohne Tanzpartner zum Schülerkurs anmelden?
Ja, Sie können Ihre Tochter/Sohn ohne Tanzpartner anmelden. Die Mädchen sollten sich jedoch Gedanken machen, welchen Jungen sie evtl. noch ansprechen und zum Mitmachen gewinnen können. Evtl. hat eine Freundin einen Bruder oder es wohnt in der Nachbarschaft ein Junge im entsprechenden Alter...!? Wichtig ist evtl. noch zu wissen, dass es im Anfängerbereich keine festen Tanzpartner gibt und häufiger Tanzpartnerwechsel stattfindet und somit die Jugendlichen ganz unverbindlich zusammenkommen können. 

Kann ich meine 13-jährige Tochter/meinen 13-jährigen Sohn zum Schülerkurs anmelden?
Leider dürfen wir Schülerkurse erst ab 14 Jahren anbieten. Ebenso dürfen Jugendliche erst ab 14 Jahren ohne Aufsichtsperson eine Veranstaltung wie z. B. Schülerparty oder Ball besuchen (geschlossenen Veranstaltung).

Liebe Eltern, wussten Sie schon...
- ...dass wir es begrüßen, wenn Ihr Sohn Spaß am Tanzen hat und mehrfach in der Woche in Parallelkursen als Gastherr mittanzt? Die Mädels freuen sich ebenfalls über diese Unterstützung.

-... dass nach Abschluss des Schülerkurses dieser von den Herren bei Mädelsüberschuss gebührenfrei als Gastherr wiederholt werden darf? Sollte es einmel andersherum sein und mehr Herren als Damen vorhanden sind natürlich auch umgekehrt. 😉

...dass ehemalige Schüler auch ein kostenloses Ballticket erhalten, wenn sie den Damen als Ballherr zur Verfügung stehen?

...dass bei Teilnahme an einemSchüleraustausch die Gastjugendlichen mitgebracht werden dürfen und dass im umgekehrten Fall einer Teilnahme am Schüleraustausch im Ausland ein sofortiges Kündigungsrecht gilt?